Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Stefan
1/27/20251 min lesen


Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Krankenfahrt übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die bescheinigt, dass die Krankenfahrt medizinisch notwendig ist. Doch wie läuft das genau ab?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Krankenfahrten unter folgenden Bedingungen:
Medizinische Notwendigkeit: Die Krankenfahrt muss von einem Arzt als medizinisch notwendig eingestuft werden. Diese Notwendigkeit liegt beispielsweise vor, wenn eine stationäre Behandlung, eine Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie bevorsteht.
Verordnung durch den Arzt: Der Arzt stellt die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung aus, die genaue Angaben zum Ziel der Fahrt (z. B. Klinik oder Arztpraxis), die Art der Fahrt (z. B. sitzend oder liegend) und die Anzahl der benötigten Fahrten enthält.
Genehmigung durch die Krankenkasse: In den meisten Fällen muss die Verordnung vor der Fahrt bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Dies gilt vor allem für ambulante Fahrten. Für stationäre Behandlungen oder Notfälle ist in der Regel keine vorherige Genehmigung notwendig.
Patienten mit bestimmten Voraussetzungen, wie einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), einem Pflegegrad von mindestens 3 oder einem vergleichbaren gesundheitlichen Zustand, können häufig von einer vereinfachten Genehmigungsregelung profitieren. Auch hier spielt die ärztliche Verordnung eine entscheidende Rolle. Quellen: GKV-Spitzenverband.